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"Gott hat uns die Tiere anvertraut, nicht ausgeliefert"

Geringe Strafe für schwere Tat

 

Hund mit Axt erschlagen - 300,- Euro Strafe

Weil ein 45-jähriger Mann aus Hünfeld im Januar dieses Jahres seinen
Hund mit einer Axt erschlagen hat, muss er nun 300 Euro an den
gemeinnützigen Tierschutzverein „Verantwortung Leben“ in Fulda bezahlen.

 

Fuldaer Zeitung - 26.06.2008

 

Geringe Strafe für schwere Tat

 

 

Weil ein 45-jähriger Mann aus Hünfeld im Januar dieses Jahres seinen Hund mit einer Axt erschlagen hat, muss er nun 300 Euro an den gemeinnützigen Tierschutzverein „Verantwortung Leben“ in Fulda bezahlen.

 

Dafür wurde das Verfahren am Mittwoch vor dem Hünfelder Amtsgericht eingestellt – Tötung eines Wirbeltiers ohne Grund, hatte der Vorwurf gelautet.
Der Mann gab vor Gericht zu, den Hund in seiner Garage in Hünfeld mit zwei Axtschlägen getötet zu haben. Als Motiv für die Tat äußerte er, dass ihm das Tier erhebliche Probleme bereitet habe und er mit der Situation überfordert gewesen sei. Der Angeklagte und seine Ehefrau hatten vor knapp fünf Jahren den Mischlingshund gemeinsam angeschafft.
Nun trennten sich die Eheleute im Herbst des vergangenen Jahres, der Vierbeiner blieb in der Wohnung des Mannes in Hünfeld. Einige Tage vor der Tat in der Garage hatte er ihn von einem Tierarzt einschläfern lassen wollen, weil er es „einfach nicht mehr hinbekommen habe“,
sagte der Angeklagte. Der Tierarzt sei der Bitte allerdings nicht nachgekommen, weil es für ihn keinen Grund gegeben habe, den Hund zu töten. „Das Tier hat keine geschlossenen Türen akzeptiert. Ich wollte ihn vermitteln lassen, aber meine Frau hatte dies untersagt, obwohl sie den Hund selbst nicht zu sich nehmen wollte. Und als ich dann an einem Montag von der Arbeit nach Hause kam, hatte er die gesamte Wohnung auf den Kopf gestellt und verwüstet“, sagte der geständige 45-Jährige. „Und da habe ich ihn getötet.“ Anschließend habe er den Kadaver auf dem landwirtschaftlichen Anwesen seiner Eltern in einem Schlitzer Stadtteil vergraben. Ein Zeuge, dessen Frau im Tierschutz aktiv ist, berichtete, dass der Angeklagte vor der Tat bei ihnen mit der Bitte angerufen habe, bei der Vermittlung des Hundes zu helfen. „Später hieß es allerdings, dass das Tier bereits getötet worden sei“, so der als Polizeibeamter arbeitende Zeuge. Im Internet wurde zu dieser Zeit aber noch nach dem Hund gesucht, sogar eine Belohnung sei ausgelobt worden, berichtete die Tierschützerin. „Daraufhin versprach der Angeklagte, uns das tote Tier zu zeigen, wenn wir veranlassen, dass die Suche beendet wird.“ Also fuhren die drei zum Bauernhof, wo der 45-Jährige den Kadaver ausgrub. „Dabei gab er zu, das Tier aus Zorn erschlagen zu haben“, so der Zeuge.